Unfallverhütungs-Vorschriften UVV

Die Einhaltung Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind für die Halter des Fahrzeugs gesetzliche verpflichtend. Die UVV ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft.

Sie sind unter dem Kürzel DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) sowie DGUV 1 (ehemals GBV A1) bekannt.
Ziel ist es Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsort zu verhüten.

Deshalb schreiben sie vor, dass zusätzlich zur TÜV-Hauptuntersuchung auch noch folgende Kontrollen stattfinden müssen:

  • Tägliche Fahrzeugprüfung durch den Fahrer
  • Regelmässige Fahrzeugprüfung durch den Halter
  • Jährliche Überprüfung des Fahrzeugs durch einen Sachkundigen

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