Info Förderung e-Mobilität

Förderprämien 

für e-Mobilität 2026

E-Auto Förderung 2026 – Jetzt bis zu 6.000 € staatliche Kaufprämie sichern*

 

Die E-Auto Förderung 2026 unterstützt Privatpersonen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Mit dem neuen Förderprogramm der Bundesregierung erhalten Käuferinnen und Käufer sowie Leasingnehmer von Elektroautos attraktive Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro. Gefördert werden rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie bestimmte Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Entscheidend ist die Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Der Förderantrag kann ab Mai 2026 online gestellt werden – auch rückwirkend.

Fördertabelle 2026 Elektrofahrzeuge
PHEV und REEV

Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Gefördert wird der Kauf oder das Leasing von Neuwagen der Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Förderfähig sind reine Elektroautos (BEV) sowie Plug-in-Hybride (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender, sofern sie bestimmte Klimaschutzanforderungen erfüllen. Für Plug-in-Hybride gilt bis zum 30.06.2027 unter anderem eine maximale CO₂-Emission von 60 g/km oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern.

Die E-Auto Förderung 2026 richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Für Familien erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 Euro je Kind (unter 18 Jahren) auf bis zu 90.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden zuletzt vorliegenden Steuerbescheide. Auch Leasingnehmer sind ausdrücklich förderberechtigt.

Die staatliche Förderung setzt sich aus einer Basisförderung und zusätzlichen sozialen Komponenten zusammen. Für reine Elektroautos beträgt die Basisförderung 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender 1.500 Euro. Familien erhalten zusätzlich 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro. Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren von einer sozialen Staffelung mit bis zu 2.000 Euro Zusatzförderung. Insgesamt sind so bis zu 6.000 Euro Förderung möglich, abhängig von Einkommen, Fahrzeugtyp und Familiensituation.

Auch das Leasing von Elektroautos wird 2026 staatlich gefördert. Es gelten dieselben Förderbeträge und Einkommensgrenzen wie beim Kauf. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird und eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten eingehalten wird. Der Förderantrag wird direkt vom Leasingnehmer gestellt.

Der Förderantrag für die E-Auto Förderung 2026 kann voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt nach der Zulassung des Fahrzeugs und ist bis spätestens ein Jahr danach möglich. Entscheidend für die Förderung ist ausschließlich das Datum der Erstzulassung, nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder des Kaufvertrags. Benötigt werden unter anderem der Kauf- oder Leasingvertrag, der Fahrzeugschein sowie die letzten Steuerbescheide.

Förderfähige Angebotsfahrzeuge:

* Alle Informationen auf dieser Seite wurden aus frei zugänglichen Informationsblättern zusammengefasst ohne Gewähr und Rechtsanspruch.