Fahrzeuge für Menschen mit Handicap

Volkswagen Sondernachlass und alles Wissenswerte.

Es ist nicht immer der Rollstuhl, der über ein Handicap Auskunft gibt.

Denn, dass ein Mensch unter einer körperlichen Beeinträchtigung leidet, ist ihm auf den ersten Blick oft gar nicht anzusehen.

Sicher ist auf jeden Fall eines: Menschen mit Handicap nehmen ganz selbstverständlich am mobilen Alltag teil und wir haben die Technik, die Unterstützung bietet, wo unterstützung benötigt wird.

Wie das in der Realität aussehen kann, erleben Sie bei uns. Serienmäßige Fahrerassistenzsysteme und spezielle Fahrhilfen sind eine Klasse für sich!

Golf in rot vor einem Autohaus mit verglaster Front

Volkswagen Sondernachlass.

Beim Kauf eines fabrikneuen Volkswagen Fahrzeugs profitieren Sie von einem besonderen Nachlass auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreis – inklusive Fahrhilfe.
Nachlassberechtigt sind Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der einen Behinderungsgrad von mindestens 50 ausweist. Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.

Jederzeit unabhängig und mobil sein.

Mit Fahrhilfen und Assistenzsystemen von Volkswagen stimmen Sie Ihr Wunschfahrzeug genau auf Ihre Bedürfnisse ab.

Profitieren Sie von starken Vorteilen:

  • Alles aus einer Hand – Fahrhilfen ab Werk bestellen.

  • Fahr- und Bedienhilfen mit vollem Garantieumfang der Serienfahrzeuge.

  • Hohe Standards für Qualität, Bedien- und Fahrsicherheit.

  • Alle Einbauten unterliegen strengen technischen Prüfungen.

  • Einfache Rückrüstung möglich.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

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Künzig + Bleuel GmbH

Mörswiesenstraße 30

63741 Aschaffenburg

kontakt@kuenzig-bleuel.de+49 6021 35150+49 6021 3515 998

24h Notdienst / Abschleppdienst

Notrufnummer:

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* Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp.Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoff- verbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.