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Ihre Belohnung für umweltbewusste Mobilität.

Jetzt die THG-Quote Ihres Elektrofahrzeugs für 2024 vermarkten und bis zu 120 €¹ verdienen.

 

Ihre Prämie wählen Sie selbst. Den Papierkram regeln wir.

Für alle reinen Elektrofahrzeuge fördert die Bundesregierung die Reduktion von CO₂ durch die sogenannte THG-Quote. Elli ist als Anbieter von Energielösungen eine 100%ige Tochter des Volkswagen Konzerns. Wir übernehmen die Vermarktung Ihrer THG-Quote und Sie erhalten die Prämie Ihrer Wahl.

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¹ Aktuell gesicherter Prämienbetrag für das Kalenderjahr 2024. Die Vermarktung der THG-Quote ist möglich solange der Fördermechanismus der Bundesregierung besteht (siehe §37a Abs. 5 Ziffer 4 der BImSchG).

Jetzt informieren!

¹Die Volkswagen Umweltprämie setzt sich aus den Bestandteilen Aktionsprämie und E-Mobilitäts-Bonus zusammen.

Aktionsprämie: Aktionsberechtigt sind ID.3 (E123MJ, E124MN, E11***), ID.4 (E21***), ID.5 (E39***) sowie ID.7 (Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,3–14,1; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 0) (ED2***). Die Höhe der Aktionsprämie ist modellspezifisch. Sie beträgt beim ID.3 Pro (Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,3–14,9; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0) (E123MJ) 5.235 €, beim ID.3 Pro S (Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 15,5–14,9; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0) (E124MN) 3.570 €, beim ID.3 vor PA (E11***) 5.235 €, bei den ID.4 und ID.5 Modellen 5.950 € und beim ID.7 4.760 €.

E-Mobilitäts-Bonus: Aktionsberechtigt sind die Modelle ID.3, ID.4, ID.5 mit Ausnahme des ID.5 GTX (Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 18,6–16,2; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0) (E399VN) und ID.7 (ED2***). Die Höhe des E-Mobilitäts-Bonus beträgt einheitlich 1.785 €.Berechtigt zur Teilnahme sind alle privaten Einzelkunden, die im Zeitraum vom 01.01.2024–31.03.2024 eine Bestellung tätigen (Kaufvertrag) oder einen Leasingvertrag mit der Volkswagen Leasing GmbH abschließen. Kombinierbar mit dem Aktionspaket MOVE für ausgewählte ID. Modelle.

Die Volkswagen Umweltprämie wird in der Preisdarstellung bei den kurzfristig verfügbaren ID. Neufahrzeugen in der Autosuche nicht berücksichtigt, jedoch bei einer Bestellung im Kauf- oder Leasingvertrag zugrunde gelegt.   

 

²Der E-Mobilitäts-Bonus ist Bestandteil der Volkswagen Umweltprämie. Berechtigt zur Teilnahme sind alle privaten Einzelkunden, die bis zum 31.03.2024 eine Bestellung tätigen (Kaufvertrag) oder einen Leasingvertrag mit der Volkswagen Leasing GmbH abschließen. Aktionsberechtigt sind die Modelle ID.3, ID.4, ID.5 mit Ausnahme des ID.5 GTX (E399VN) und ID.7 (ED2***).Die Höhe des E-Mobilitäts-Bonus beträgt einheitlich 1.785 €. Der E-Mobilitäts-Bonus wird in der Preisdarstellung bei den kurzfristig verfügbaren ID. Neufahrzeugen in der Autosuche nicht berücksichtigt, jedoch bei einer Bestellung im Kauf- oder Leasingvertrag zugrunde gelegt.

 

⁴Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp.

 

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

 

Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis.

 

Bitte beachten Sie auch unseren Konfigurator für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

 

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 

 

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp

 

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.